UNBEDINGT VORMERKEN
Frauen und Mädchen Flohmarkt
Frauensache'n Flohmarkt
Samstag, den 31. Mai 2025
Landau
Foyer Jugenstil-Halle
09:30 bis 14:30 Uhr
Über uns
Wir sind ein modebegeistertes Team und haben 2024 die Organisation des Frauensache'n Flohmarkts in Bad Dürkheim übernommen. Der erste Flohmarkt war bereits ein voller Erfolg und wir sind dabei weitere schöne Locations für Euch anzubieten. Nachhaltigkeit und Freude am gemeinsamen Miteinander stehen bei uns im Vordergrund.
Noch organisieren wir unsere Modemärkte nur für die Frauenwelt. Das heißt bei uns werden Second Hand Mode, Accessoires, Schuhe, Schmuck, Kosmetik, Vintage Teile von Frauen für Frauen angeboten. Männer sind als Besucher und Helfer natürlich auch willkommen.
Frauenflohmarkt: Tipps und Tricks für Ausstellerinnen
Was kann ich verkaufen?
- Alles was mit Secondhand Mode für Frauen und Mädchen zu tun hat. Markenartikel und Vintage Mode sind heiß begehrt. Accessoires, besonders Taschen und Schmuck gehen immer, ebenso Schuhe und Stiefel.
Wie bereite ich mich vor?
- Deine Sachen verkaufen sich besser, wenn dein Stand nicht überladen ist. Alle Teile sollten gewaschen und nicht zerknittert sein.
- Bring genug Wechselgeld mit.
- Wenn du magst, überlege Dir vorher Deine Preise und bringe Preisvorschläge bei einigen Teilen an.
- Du bist die beste Werbung für deinen Stand. Teil dir auch gerne den Stand mit einer Freundin: Mehr Spaß und eine geringere Standgebühr.
- Bring einen Spiegel mit. Damit ziehst du das Publikum an deinen Stand.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Einleitung
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Veranstalterin Frauensachenflohmarkt, vertreten durch Maria Dashöfer, Leiblstr. 37, 68163 Mannheim, (nachfolgend "Veranstalterin") und den Ausstellerinnen (nachfolgend „Ausstellerin“), die über die Website Frauensachenflohmarkt.com eine Standfläche für Flohmärkte buchen.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung über das Online-Formular aufFrauensachenflohmarkt.com und der Bestätigung durch die Veranstalterin sowie der Zahlung der Standgebühr durch die Ausstellerin in der gesetzten Frist kommt der Vertrag zustande. Mit der Anmeldung werden die AGB verbindlich anerkannt.
3. Standflächen und Preise
Es stehen die Standtypen zur Verfügung, die aufgrund des Veranstaltungsortes möglich und mit dem Vertragspartner abgestimmt sind. Bedingungen wie Tische werden gestellt, örtliche Gegebenheiten z.B. Garderoben, genutzt werden auf den Buchungsseiten mit angegeben. i
Die Preise finden sich auf der jeweiligen Buchungsseite und werden in der eMail-Bestätigung noch einmal explizit aufgeführt.
Je nach Ausstellungsort ergeben sich ggf. abweichende Optionen für 2m oder 5m Stände oder besondere Standformen. Sonderformen können angefragt werden. Die besonderen Details werden dann im individuellen Mailverkehr zwischen Veranstalterin und Ausstellerin vereinbart. Das gilt auch für den Preis der speziellen Standform.
Die Tische und Kleiderstange sind nicht im Preis beinhaltet und sind von der Ausstellerin selbst mitzubringen.
Die Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung per Überweisung und muss innerhalb von 4 Kalendertagen, nach Zugang der Bestätigungsmail der Veranstalterin, auf dem Konto der Veranstalterin eingehen. Der Platz ist erst nach Zahlungseingang verbindlich gesichert und reserviert. Erfolgt keine Zahlung in der gesetzten Frist, erlischt die Reservierung und die Standfläche kann von der Veranstalterin erneut vermarktet werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Bei Rücktritt direkt vor der Veranstaltung (weniger als 10 Tage) erfolgt keine Rückerstattung. Die Ausstellerin ist aber berechtigt, selbständig einen Ersatz zu finden, der ihren Stand übernimmt.
Bei Rücktritt bei 10 oder mehr Tagen vor dem Veranstaltungstermin erhält die Ausstellerin einen Gutschein für die Teilnahme an einem der folgenden Flohmärkte.
6. Regeln und Pflichten der Ausstellerinnen
- Der Aufbau der Stände beginnt frühestens zum Aufbaustart und muss bis zum definierten Aufbauende abgeschlossen sein. Die Zeiten für Aufbaustart und Aufbauende sind in der Bestätigung verbindlich fixiert.
- Der Abbau der Stände beginnt frühestens zum Abbaustart und muss bis zum definierten Abbauende abgeschlossen sein. Die Zeiten für Abbaustart und Abbauende sind in der Bestätigung verbindlich fixiert.
- Der Verkauf von illegalen oder gefährlichen Waren ist verboten.
- Die Standfläche muss sauber und ohne Beschädigung hinterlassen werden. Entstandener Müll muss ebenfalls vollständig vor verlassen der Standfläche durch die Ausstellerin ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Die Ausstellerinnen sind für ihre Waren und deren Versicherung selbst verantwortlich.
7. Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden oder Verluste der Ausstellerinnen oder deren Waren, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Datenschutz
Die Veranstalterin behandelt alle persönlichen Daten der Ausstellerinnen vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim.